Verzicht auf den Automateneintrag (Code 78)

Hammer mit Buch für Gesetzänderung

Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet. Inhaber von Führerausweisen mit "Automateneintrag" können die Entfernung desselben auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen.

Weitere Beiträge

Wochentipp 11

Und plötzlich ist alles wieder anders:

Mehr lesen

Wochentipp 10

Geniesse die erwachende Natur:

Mehr lesen

Wochentipp 9

Wenn es langsam wärmer wird:

Mehr lesen

Wochentipp 8

Wenn die Fasnacht zum Feiern einlädt ...

Mehr lesen