Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet. Inhaber von Führerausweisen mit "Automateneintrag" können die Entfernung desselben auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen.
Seit 2021 können bereits 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen unternehmen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln.