Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet. Inhaber von Führerausweisen mit "Automateneintrag" können die Entfernung desselben auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen.
Neu ab 2021 gilt das Reissverschlussprinzip, dieses galt natürlich schon immer, wurde aber bisher rechtlich nicht verankert. Wenn also zum Beispiel auf der Autobahn eine Spur abgebaut wird..