Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet. Inhaber von Führerausweisen mit "Automateneintrag" können die Entfernung desselben auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen.