Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag

Auto mit Licht

Seit der Einführung des Licht-Obligatoriums konnten wohl deshalb schon einige Unfälle vermieden werden. Leider fahren immer noch zu viele Fahrzeuglenker immer mit automatischem Licht. In diesem Modus sind aber nur vorne die Tagfahrlichter permanent eingeschaltet. Das Fahrzeug ist bei Tageshelle (leider auch bei Nebel, Schneetreiben, Regen, Dämmerung und auch bei Licht/Schatten-Phänomenen, z.B. in Alleen) hinten nicht beleuchtet. Es ist also Pflicht, bei schlechten Lichtverhältnissen, das Abblendlicht einzuschalten!

Weitere Beiträge

Änderungen für Motorradfahrer (seit 1.1.2021)

Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A: Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will..-

Mehr lesen

Verzicht auf den Automateneintrag (Code 78)

Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet.

Mehr lesen

WAB-Kurs 2020

Die Weiterausbildung (WAB) dauert einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.

Mehr lesen

Unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen (ab 1.1.2021)

Einmal absolvierte Ausbildungen (wie beispielsweise der Verkehrs-Kunde-Unterricht und Motorrad-Grundschulung) gelten neu unbefristet.

Mehr lesen