... wenn Du am Firmenfest trotzdem etwas trinken möchtest
... wenn Du Dich nach dem Familienfest nicht mehr fahrfähig fühlst
... wenn Du trinkst, obwohl Du nicht trinken wolltest
... wenn Du den Glühwein unterschätzt hast
Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet.
Die Weiterausbildung (WAB) dauert einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.
Seit der Einführung des Licht-Obligatoriums konnten wohl deshalb schon einige Unfälle vermieden werden. Leider fahren immer noch zu viele Fahrzeuglenker immer mit automatischem Licht.
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie beispielsweise der Verkehrs-Kunde-Unterricht und Motorrad-Grundschulung) gelten neu unbefristet.