Ab dem 1.2.2019 wird nach Ablegen der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe grundsätzlich auf den Eintrag (Code 78) verzichtet.
Die Weiterausbildung (WAB) dauert einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.
Seit der Einführung des Licht-Obligatoriums konnten wohl deshalb schon einige Unfälle vermieden werden. Leider fahren immer noch zu viele Fahrzeuglenker immer mit automatischem Licht.
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie beispielsweise der Verkehrs-Kunde-Unterricht und Motorrad-Grundschulung) gelten neu unbefristet.