Neu ab 2021 gilt das Reissverschlussprinzip, dieses galt natürlich schon immer, wurde aber bisher rechtlich nicht verankert. Wenn also zum Beispiel auf der Autobahn eine Spur abgebaut wird, müssen Fahrzeugführer die Fahrzeuge am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird. Es gilt also, sich frühzeitig vorzubereiten und die Abstände zu vergrössern, damit dies zugunsten des Verkehrsflusses auch möglich ist.
Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei darf der Pannenstreifen nicht belegt werden, da dieser weiterhin für Notfälle und Pannen freigehalten werden muss. Das Nichtbeachten dieser Änderungen wird mit einer Ordnungsbusse geahndet. Rechtsvorbeifahren im Kolonnenverkehr auf der Autobahn ist ab 2021 auch bei dreispurigen Autobahnen erlaubt, Rechtsüberholen und Wiedereinschwenken bleibt verboten.
Radfahrern ist es ab 2021 gestattet, bei entsprechender Kennzeichnung, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen. Ausserdem dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Fahrrad auf dem Trottoir fahren. Dies jedoch nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.
Parkplätze für Elektrofahrzeuge dürfen ab nächstem Jahr grün eingefärbt werden, damit soll die Suche für Parkplätze mit Ladestationen erleichtert werden. Ebenfalls neu eingeführt wird ein entsprechendes Symbol, welche die Abstellflächen kennzeichnet. Neu dürfen gebührenpflichtige Parkfelder auch auf Motorräder und schnelle E-Bikes ausgedehnt werden.
Für leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger bis 3.5t wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h erhöht, sofern Zugfahrzeug und Anhänger für diese Geschwindigkeit zugelassen sind.
E-Trottis gehören wie E-Bikes, Bio-Bikes und Mofas auf Radwege und Radstreifen ...